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Equipment

Allgemeine Mietbedingungen

1. Reservierung
(1) Reservierungen sind verbindlich.
(2) Bei einer Stornierung 3 Kalenderwochen vor dem vereinbarten Mietbeginn sind 10%, 1 Kalenderwoche vor dem vereinbarten Mietbeginn sind 30% zu zahlen. Erfolgt die Stornierung am Tag des vereinbarten Mietbeginns oder holt der Mieter das Fahrzeug nicht ab, werden 90% der vereinbarten Grundmiete in Rechnung gestellt.

2. Berechtigte Fahrer
(1) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ist der Mieter nicht berechtigt, den Gebrauch des gemieteten Fahrzeugs Dritten zu überlassen. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.
(2) Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters unverzüglich die Namen und Anschrift aller Fahrer des Fahrzeugs mitzuteilen.
(3) Die Fahrer sind vom Mieter auf die Pflichten dieser Vereinbarung hinzuweisen, die sich auf den Betrieb des Fahrzeugs beziehen; dies sind Ziff. 6., 7., 8., 9., 11. dieser Vereinbarung.

3. Mietpreise
(1) Es gelten folgende Grundpreise:
a. Tagesgrundpreis __________ €
b. Drehfreierdgrundpreis __________ €
(2) Es gelten folgende Nebenkosten:
a. Die nach Rückgabe durchgeführte Endreinigung wird mit 80 € pauschal berechnet.
b. Wird das Fahrzeug nicht voll betankt zurückgegeben, wird der Betankservice zu
Lasten des Mieters berechnet.
c. Bei Verlust des Fahrzeugscheins werden 60 € pauschal in Rechnung gestellt.
d. Bei Verlust eines Zündschlüssels werden 150 € pauschal in Rechnung gestellt.
(3) Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

4. Kaution
Bei Übergabe ist eine Kaution in Höhe von 500 € per Scheck oder bar zu leisten.
5. Übergabe
(1) Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in vollgetanktem und gereinigtem Zustand. (2) Der Kilometer-Zählerstand des Fahrzeuges ist bei Übergabe ist zu protokollieren.

6. Pflichten des Mieters während der Mietzeit
(1) Technische Störungen am Fahrzeug hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten mitzuteilen.
(2) Der Vermieter und seine Fahrer haben sich mit den Bedienungsanleitungen des vermieteten Fahrzeugs sowie dessen technischen Daten vor Fahrtantritt vertraut zu machen und diese zu beachten.
(3) Beim jedem Tanken ist der Ölstand, der Reifendruck und die Kühlwassermenge zu kontrollieren. Bei Nichtbeachtung haftet der Mieter für dadurch entstandene Schäden in voller Höhe.

7. Reparaturen
(1) Reparaturen, die notwendig sind, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeugs sicherzustellen, sind vom Mieter bis zur Höhe von 50 € zu tragen. Höhere Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
(2) Für Reparaturen über 100 € ist die vorherige Zustimmung des Vermieters einzuholen.

8. Unfälle und sonstige Schäden
(1) Der Mieter hat nach einem Unfall, auch bei Bagatellschäden, sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
(2) Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag ab 150 € auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Mieter hat dem Vermieter bei jeder Art von Schäden einen ausführlichen schriftlichen
Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen und diesen an den Vermieter innerhalb von zwei Tagen vorzulegen. Der Bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kenneichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Sonstige vorhandene Beweismittel sind zu sichern und in den Bericht aufzunehmen. Übersteigt die voraussichtliche Schadenshöhe die Eigenhaftung (siehe § 11) oder ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter unverzüglich zu unterrichten.
(4) Wird der Unfall- bzw. Schadensbericht nach Abs. 3 nicht rechtzeitig dem Mieter vorgelegt und kann dadurch eine rechtzeitige Schadensmeldung durch den Vermieter bei der Teil- bzw. Vollkaskoversicherung nicht erfolgen, haftet der Mieter für die dadurch entstandenen Schäden.
(5) Erfüllt der Mieter die Verpflichtung nach Abs. 1 oder Abs. 2 vorsätzlich nicht, so haftet der Mieter unbeschränkt. Erfüllt der Mieter die Verpflichtung nach Abs. 1 oder Abs.2 grob fahrlässig nicht und geht dadurch der Versicherungsschutz teilweise verloren, so haftet der Mieter in Höhe der verminderten Versicherungsleistung.
(6) Abs. 5 gilt nicht, wenn die Verletzung der Pflicht nach Abs. 1 oder Abs. 2 weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist.

9. Haftung bei Einsatz im Ausland
Der Mieter hat bei einem Ausfall des Fahrzeugs im Ausland die Kosten für Bergung und Rückführung nach Deutschland zu tragen.

10. Rückgabe des Fahrzeuges
(1) Das Fahrzeug ist voll betankt zurückzugeben.
(2) Der Kilometer-Zählerstand des Fahrzeuges ist bei der Rückgabe zu protokollieren.

11. Haftung des Mieters und Versicherungsschutz
(1) Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherungen (AKB) versichert.
(2) Der Mieter haftet bei von ihm verschuldeten Unfallschäden am gemieteten Fahrzeug nur für reine Reparatur- und deren Folgekosten, soweit sie nicht von der Vollkaskoversicherung getragen werden.
(3) Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €.
(4) Ferner besteht eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500 €
(5) Personenschäden sind pro Person mit maximal 10,5 Mio € versichert.
(6) Es besteht ein Insassenunfallschutz.
(7) Sofern der Mieter den Schaden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder
der Schaden durch Alkohol oder andere berauschende Mittel Fahruntüchtigkeit entstanden ist,
haftet der Mieter für die Unfallschäden unbegrenzt.
(8) Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls unbeschränkt, es sei denn, die
Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadens gehabt.
(9) Der Mieter haftet ebenfalls uneingeschränkt für sämtliche Schäden, die in Folge der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer, einen Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis
oder durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
(10)Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

12. Schadensersatzansprüche des Vermieters
(1) Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen.
(2) Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach der Rückgabe des Fahrzeugs. Im Falle der Akteneinsicht wird der Vermieter den Mieter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.

13. Ausfall des Fahrzeugs
(1) Der Vermieter haftet nicht für Schäden und/oder Folgeschäden, die sich aus dem Ausfall des Fahrzeugs ergeben oder die in Folge eines Unfalls, verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Mietwagens bestehen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässig begangenen Pflichtverletzung der Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
(2) Bei Ausfall des Fahrzeugs kann auf Grund der individuellen Gestaltung des jeweiligen Fahrzeugs kein gleichwertiger Ersatz geleistet werden.

14. Gerichtsstand
In allen Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird München als Gerichtsstand vereinbart.

15. Sonstiges
Nebenabreden oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform.

Mietvertrag

1
Mietvertrag
zwischen:
Neverland Set-Solutions Nick Krause
Oefelestraße 24, München
(im Weiteren Vermieter genannt)
und
———————————————-
———————————————-
———————————————-
(im Weiteren Mieter genannt)

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Vermietung des Set-Sprinter mit Vollausstattung mit dem
amtlichen Kennzeichen M-SK 8201
(2) Die Gebrauchsüberlassung erfolgt für die Verwendung in Deutschland.
(3) Will der Mieter das Fahrzeug an einem Ausland einsetzen, so hat er die die vorherige
schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Der Vermieter kann die Zustimmung nur
aus wichtigem Grund versagen.

§ 2 Vertragslaufzeit und Übergabe
(1) Der Mietvertrag beginnt mit Übergabe am __________ und endet am ____________ .
(2) Ort der Übergabe und Rückgabe ist Oefelestraße 24, 81543 München

§ 3 Miete
(1) Die Grundmiete für das Fahrzeug beträgt für den Zeitraum der Vertragslaufzeit _________ €
zuzüglich der Umsatzsteuer nach dem jeweils geltenden Satz.
(2) Die Nebenkosten für Verbrauchsmatzerial und Endreinigung werden nach Rückgabe des
Fahrzeugs in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

§ 4 Berechtigte Fahrer
(1) Berechtigte Fahrer des Fahrzeugs sind:
_____________________

(2) Der Mieter hat sich im Vorfeld davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Fahrer eine für
den Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis besitzen.

§ 5 AGB und Bedienungsanleitungen
(1) Die als Anlage 1 beigefügten „Allgemeinen Mietbedingungen“ sind Bestandteil dieses
Vertrages.
(2) Die als Anlage 2 beigefügte „Inventar“ ist Bestandteil dieses Vertrages und bezieht sich auf
die „Vollausstattung“.
_________, ____________ __________, ___________
( Ort / Datum ) ( Ort / Datum )
____________________ ______________________

Inventar (derzeit unvollständig)

  • 1 Unterflurgenerator 23KW – 230/400 Volt (wird über Fahrzeugmotor betrieben)
  • 1 Alpine Navigationssystem (sehr gute Straßenführung)
  • Das Fahrzeug hat drei Sitzplätze vorn.
  • LED-Beleuchtung in der mittleren Kabine, im Laderaum, sowie eine LED Arbeitsleuchte Aussen
  • Der Set-Sprinter hat gutes Nachtsicht-Arbeitslicht.
  • Das Fahrzeug verfügt über eine Rückfahrkamera, zum sicheren Rangieren.
  • Fahrzeugversicherung mit € 500 Selbstbehalt

 

Vordere Fahrzeugkabine

  • 1 Erste Hilfe (kl. Tasche)
  • 1 Abschleppseil (3,5t)
  • 1 Wagenheber (3,5t)
  • 1 Mercedes Fahrzeug-Notwerkzeugtasche
  • 5 Warnwesten (Gelb)
  • 2 Teleskop Eiskratzer
  • 2 Thermo-Kaffeebecher (Fahrer und Beifahrer)

 

Mittlere Fahrzeugkabine

  • 1 Stehpult mit angebautem Schreibtisch (AL und DW)
  • 1 Espresso Kaffeemaschine „Cafisimo“
  • 1 Vorschaumonitor (farbecht, HDMI,etc.)
  • 1 Jawbone Musikbox (inkl. 3 Kabel, für Vorschaumonitor)
  • 1 Mitfahrersitzbank 2Personen (auf Wunsch)
  • 1 Aktenordner Bedienungsanleitungen
  • 1 Aktenordner Set-/Motiv-Beschriftungen (Foliert)
  • 1 Filmklappe (a boarische)
  • 2 Kleiderbügel (Holz)
  • 1 Hotspot (unlocked) Antenne für Hotspot (Weiß)
  • 1 Kaffeemachine (8L, elektrisch)
  • 1 Kaffeemaschine (2L, Gas betrieben)
  • 1 Edelstahl Wasserkocher
  • 1 Samsung Laserdrucker (inkl. USB-Kabel & Schuko)
  • 4 div. Mobil-Ladekabel
  • 1 Locher
  • 1 Büroklammertacker inkl. Heftklammern
  • 1 Schere (groß)
  • 1 Schere (klein)
  • 10 div. Filzstifte (Permanent, versch. Stärken)
  • 1 Schreibblock
  • 1 100m Flatterband (Rot/Weiß)
  • 2 100m Flatterband (Schwarz/Gelb, selbstklebend)
  • 1 Gaffer (Weiß)
  • 1 Gaffer (Schwarz)
  • 2 gr. Regenschirme (KiteBrella, geschwungen)
  • 1 Lichtleiste (Arbeitslicht)
  • 24 Toilettenpapier
  • 10 Papiertücher (Rolle)
  • 20 Papiertaschentücher

 

Hintere Fahrzeugkabine
Diverse Regalfächer. Alles hat seinen festen Platz.

LINKE SEITE

  • 1 Erste-Hilfe-Kasten (klein)
  • 2 Regenschirme (schwarz, Normalgröße)
  • 1 Gummiflitsche
  • 1 Kehrblech mit Handbesen
  • 1 Straßenbesen
  • 5 Biertischgarnituren
  • 1 Sicherungskasten (Anschlüße: 32A, 16A, 1 Schuko)
  • 2 Schukodosen (230V, für Ladestation Funkgeräte)
  • 4 kl. Funkgeräte (z.B. als Auftrittszeichen nutzbar)
  • 1 Campinggaskocher im Koffer
  • 1 Funkmikrofon mit Funklautsprecher (Megafon)
  • 2 Feuerlöscher (6Kg & 1Kg , A,B und C Löscher)
  • 2 Alurampen (klappbar)
  • 2 Kabelbrücken (12t belastbar, je 1m)
  • 1 Reifenkeil (Rückrollsicherung)
  • 1 20L Reservekanister (Metall, Dieselkraftstoff)
  • 1 5L Reservekanister (Metall, Benzinkraftstoff)
  • 1 Auslaufaufsatz für Reservekanister (Aluminium)
  • 1 Trichter mit flex. Schnorchel (Aluminium)
  • 1 5L Motoroel (LiquiMoly)
  • 1 1L Eintaktoel (LiquiMoly)
  • 12 Gaskartuschen (Handheizung und Gaskocher)
  • 2 Gaskartuschen (Kaffeemaschine)
  • 1 Dose Schmierspray (Oel)
  • 1 Dose Kreidespray (Gelb)
  • 1 Dose Kreidespray (Grün)
  • 1 Dose Terpentinersatz
  • 1 Plastikcase: Cutter-Messer-Multifunktional mit Eisen- und Holzsäge, Schraubendreher 7fach, kleine Zange, Phasenprüfer, Reperatur-Set für Inventor, Falttrichter, Einfüllstutzen-Plastik, 12 Varianten Pilonen-Aufsperrkreuz
  • 1 Bit und Schraubendreher-Kasten (blau, vollständig)
  • 1 Easy-up (3mx3m inkl. Dach und 4 Seitenwänden)
  • 1 Ultra-Leicht-Alu-Teleskopleiter (3,2m)

 

RÜCKWAND

  • 1 Regie-Hochstuhl mit Aufdruck „Regie“ (Holz)
  • 1 Make-up Hochstuhl mit Aufdruck „Set-Make-up“ (Holz)
  • 6 Regiestühle mit Seitenklapptisch (Aluminium)
  • 1 Kameraklappstuhl (Mini) für untersichtige Einstellungen
  • 1 Handheizung (Gas)
  • 1 Inventor (Handgenerator 0,7KW)
  • 1 Honywell Elektrogebläse (230V)
  • 1 Heizkanone für Propangas-Anschluß (230V)
  • 1 32A Verteilerbock auf 2x16A
  • 1 16A Verteilerbock auf 6x230V Schuko
  • 1 50m 230V Kabeltrommel
  • 1 Erste Hilfe Tasche (Profi)

 

RECHTE SEITE

  • 1 Easy-up (3mx6m inkl. Dach und 4 Seitenwänden)
  • 2 25m 32A Verlängerungskabel
  • 2 25m 16A Velängerungskabel
  • 3 25m 230V Verlängerungskabel (Schuko)
  • 1 25m 230V Verlängerungskabel 3fach Kupplung (Schuko)
  • 1 10cm 230V 3fach Kupplung (Schuko)
  • 1 Starthilfekabel (12V und 24V)
  • 2 Propangasflaschen (30Kg)
  • 1 Plastikkiste (Transparent): Gummihammer, Rohrzange, Beißzange, Anschlußleitung Gasheizung)
  • 1 Werkzeugkoffer (Orange) (Spanngurte etc.)
  • 1 20L Kochwasserkanister
  • 1 gr. Fach für Easy-Clean (Fußmatten)
  • 1 Funk-Rundum-Rotlicht mit Fernbedienung
  • 1 LED-Bauleuchte auf Dreifuss-Stativ
  • 1 LED-Handleuchte mit Dreifuss-Stativ
  • 2 Warnflaggen (Weiss/Orange)
  • 1 10L Putzeimer (faltbar)
  • 1 Swiffer Teleskop-Wischer
  • 1 div. Putzmittel (flüssig)
  • 1 Teleskop Müllzange
  • 20 Pylonen (Straßenzulassung)
  • 7 Faltpylonen (mit Blinklicht und Standlicht) 50cm Höhe
  • 4 Faltpylonen (mit Blinklicht und Standlicht) 75cm Höhe
  • 1 210L Notwassertank (z.B. für Drehtage ohne Hydrant)
  • 1 Wasserpumpe 230V (zum Betrieb von Waschmaschinen)
  • 1 30m Ultra-Leicht-Faltschlauch zur Wassertankbefüllung
  • 2 Standaschenbecher
  • 1 Stand-Luftpumpe (Rad- und Kfz-Ventil)
  • 2 Müllsackhalterung mit Griff
  • 6 Geschirrtücher / Handtücher

 

Set-Case (bereifter, mobiler und überdachter Settisch)

  • 2 Seitenplanen (groß)
  • 2 Seitenplanen (klein)
  • 1 Erste-Hilfe-Kasten (mittel)
  • 2 Standaschenbecher
  • 1 5m Verlängerungskabel 230V (festverbaut)
  • 1 Schukosteckdose 230V (in der Schublade)
  • 1 Schublade (für diverses)
  • 1 Müllbeutelhalterung für leere Flaschen (links)
  • 1 Müllbeutelhalterung für Abfall (rechts)
  • 2 Ablagen für Semmeln u/o Obst, Süßigkeiten (klappbar)
  • 6 Partybuttler mit Deckel (Semmeln, Obst, Sweets)
  • 1 Minibar-Kühlschrank 230V
  • 1 Stauraum für Getränke
  • 2 1,5L Thermo-Pumpkannen für Kaffee
  • 2 1,5L Thermo-Pumpkannen für Teewasser
  • 1 Fach für 2L Milch
  • 1 Fach für Trinkbecher
  • 1 Zuckerzange
  • 1 Schubfachach für Zucker, weiß
  • 1 Schubfach für Zucker, braun
  • 1 Schubfach für Rührstaberl
  • 1 Schubfach für Teebeutel
  • 1 Küchenlampe